Sehr geehrter Herr Gemeinderatspräsident,
sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen
liebes Publikum
Gestützt auf Art. 68 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Dübendorf, der dies erlaubt, beantrage ich ein Rückkommen auf die bereits gefassten Beschlüsse des Gemeinderates zu den Änderungsanträgen der KRL-Minderheit Nr. 53, 54, 55 und 56 betreffend die Reduktion des grossen Grenzabstandes um jeweils 2 Meter in den jeweiligen Wohnzonen.
Gerade auf Grundstücken mit ungünstiger Geometrie oder schwieriger Lage kann ein grosser Grenzabstand die sinnvolle Anordnung von Baukörpern erheblich einschränken. Eine Reduktion dieses Abstands schafft mehr planerische Flexibilität. Die beantragten Längen sind immer noch höher als die kantonal vorgeschriebenen Mindestabstände. Die Städte Uster und Winterthur kennen übrigens keine Unterscheidung zwischen grossem und kleinem Grenzabstand, und deren Grenzabstände sind kürzer als unsere kleinen Grenzabstände.
Im Rahmen der vorliegenden Revision werden Grünflächenziffern eingeführt, und eine Baumerhaltungs-, respektive Baumpflanzpflicht wird angestrebt.
Dank einer Reduktion des grossen Grenzabstands kann bei einer Parzelle mit nicht optimaler Geometrie der Baukörper so angeordnet werden, dass Bäume an ökologisch sinnvollen Standorten (genügend Wurzelraum und Raum für Versickerung) erhalten bleiben oder überhaupt erst gepflanzt werden können.
Und vor allem: Eine Reduktion des grossen Grenzabstandes führt nicht zu einer grösseren Ausnützung und auch nicht zu einer Reduktion der Grünflächenziffer.
In der gestrigen Debatte wurde diesen beiden Tatsachen meines Erachtens sowohl von Seiten Stadtrat als auch von Seiten KRL-Mehrheit zu wenig Rechnung getragen. Beziehungsweise es ist der falsche Eindruck entstanden, dass unsere Änderungsanträge zu einer Zubetonierung, wie das wortwörtlich gesagt wurde, führen würden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sachlich gerechtfertigt, vor der Schlussabstimmung auf die Ablehnung der Minderheitsanträge Nr. 53, 54, 55 und 56 zurückzukommen und diese Frage nochmals in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen.
Ich danke Ihnen.