Die ständig steigenden Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien machen vielen Sorgen. Am nächsten Abstimmungswochenende kommen gleich zwei Initiativen zur Abstimmung, welche diese Themen im Visier haben. Um es gleich vorwegzunehmen: beide sind abzulehnen:
Die Kostenbremse-Initiative zielt auf eine Obergrenze für die Kosten der Grundversicherung. Der Mechanismus, auf den die Initiative zielt, wird dazu führen, dass die Kosten für Behandlungen trotz Anspruch auf Versicherung nicht mehr übernommen werden, was schlecht für die Patienten der Grundversicherung ist. Die Annahme der Initiative würde dazu führen, dass die Grundversicherung für gewisse Gesundheitsleistungen nicht mehr aufkommen würde. Dies führt zur Zweiklassenmedizin: Wer mehr Geld hat und privat bezahlen kann, bekommt alle Leistungen, die anderen nicht. Kranke Menschen erhalten durch die Kostenbremse die notwendigen Behandlungen gar nicht oder erst verspätet. Die Initiative führt zur Begrenzung der Leistungen aus der Grundversicherung unabhängig vom Bedarf.
Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Die Prämienverbilligungen müssten zu mindestens zwei Dritteln vom Bund und für den Rest von den Kantonen finanziert werden. Die Initiative würde zu massiven Mehrkosten für Bund und Kantone führen. Diese müssten die Prämien um mehrere Milliarden Franken zusätzlich verbilligen. Die Initiative würde zu jährlich wiederkehrenden Mehrausgaben von 4.5 Milliarden Franken führen. Wie diese Mehrkosten finanziert würden, bleibt offen. Steuererhöhungen müssten diskutiert werden. Die Gesundheitskosten würden somit anstatt kontrolliert, auf die ganze Bevölkerung abgewälzt. Wird die Prämieninitiative abgelehnt, tritt der Gegenvorschlag in Kraft. Gemäss diesem Gegenvorschlag werden die Kantone verpflichtet, einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung zu leisten. Die Kantone müssen zudem festsetzen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten mit Wohnort im Kanton höchstens ausmachen darf. Dieser Gegenvorschlag erscheint ausgewogen.
Beide Initiativen verfehlen somit die eigentlichen Ziele und sind abzulehnen. Ich empfehle hier 2x ein Nein in die Urne zu legen.