Ja zur OECD-Mindeststeuer

Ein Kommentar von Nicolas Facincani

Am 18. Juni 2023 wird die Schweiz über die Einführung der OECD – Mindeststeuer abstimmen. Dabei geht es um die Umsetzung einer Einigung von zirka 140 Ländern zur Einführung einer Mindestbesteuerung von grossen Konzernen. Im Rahmen der Mindeststeuer ganze Besteuerung des Gewinns grosser Konzern mindestens 15% betragen.

Durch die Einführung der internationalen Mindeststeuer, die vorallem im Interesse der Hochsteuerländer den Steuerwettbewerb einschränken soll, wird natürlich der Wettbewerbsvorteil der Schweiz einer moderaten Steuerbelastung teilweise ausgehebelt. Auch innerhalb der Schweiz wird der Steuerwettbewerb eingeschränkt. Hochsteuerkantone werden im Verhältnis zu Tiefsteuerkantonen attraktiver. Die Politik wird lokal und national andere Wege such müssen, um die Standortattraktivität zu erhalten und zu fördern. Insbesondere sind die durch die erhöhten Steuereinnahmen klug für die Standortinitiativen zu verwenden, um die geringere steuerliche Attraktivität der Schweiz zu kompensieren.

Wird die Mindeststeuer von 15% nicht erreicht, wird der fehlende Betrag mit einer neuen Ergänzungssteuer erhoben. Wird der Mindeststeuersatz von 15% auch mit der Ergänzungssteuer in der Schweiz nicht erreicht, könnten statt der Schweiz andere Staaten den fehlenden Betrag einziehen. Das Gleiche gilt, wenn die vorliegende Vorlage vom Stimmvolk abgelehnt wird. In diesen Fällen würde die Schweiz den Wettbewerbsvorteil und zugleich das Steuersubstrat verlieren.

Die Schweiz schafft durch die Vorlage stabile Rahmenbedingungen und sichert Steuereinnahmen in der Schweiz. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer stehen zu 75% jenen Kantonen zu, in denen grosse Unternehmen bisher tiefer besteuert wurden. Damit werden die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer dort eingesetzt werden, wo die Steuererhöhung aufgrund der zwingenden Mindeststeuer zu einem Verlust an Standortattraktivität führt. Dem Bund stehen daneben 25% der Einnahmen zu. Von den Einnahmen des Bundes soll ein Teil an den nationalen Finanzausgleich gehen, während dem die restlichen Einnahmen vom Bund zur schweizweiten Förderung der Standortattraktivität verwendet werden sollen.

Die Abstimmungsvorlage erscheint als guter Kompromiss, um Steuersubtrat in der Schweiz zu erhalten und die Standortattraktivität zu fördern und ist daher anzunehmen.