Ja zur neuen Gemeindeordnung von Dübendorf, Ja zur Variante A

Ortspartei Dübendorf

Kommentar von Gemeinderat Sandro Bertoluzzo zur Abstimmung vom 26. September über die totalrevidierte Gemeindeordnung

Der Gemeinderat hat am 10. Mai 2021 der neuen Gemeindeordnung für Dübendorf zugestimmt. Da die Frage, ob Einbürgerungen inskünftig vom Stadtrat oder vom Gemeinderat zu behandeln sind, mit Stichentscheid der Ratspräsidentin entschieden wurde, ist es nur richtig, dass das Volk über diese Frage entscheiden kann und soll, zumal mit dem Bürgerrecht umfassende Rechte verbunden sind.

Der Variante A (Einbürgerungskompetenz beim Stadtrat) ist am 26. September 2021 der Vorzug zu geben. Aufgrund übergeordneter Vorgaben kann künftig in jeder Gemeinde nur noch ein Einbürgerungsorgan zuständig sein. Heute ist der Stadtrat für die Einbürgerungsgesuche mit Aufnahmepflicht und der Gemeinderat für diejenigen ohne Aufnahmepflicht zuständig, wobei der Gemeinderat einzig die soziale Integration prüfen kann. Mit der Variante B (Einbürgerungskompetenz beim Gemeinderat) würde somit nicht einfach ein «bewährtes System beibehalten». Vielmehr wäre der Gemeinderat neu für ALLE Einbürgerungsgesuche zuständig, also auch für diejenigen, die bisher vom Stadtrat behandelt wurden (wie bei Variante A der Stadtrat neu auch die bisher in die Kompetenz des Gemeinderats gefallenen Einbürgerungsgesuche zu behandeln hätte). In den vergangenen mehr als 10 Jahren hat der Gemeinderat kein einziges Mal in einem Einbürgerungsgeschäft anders als vom Stadtrat beantragt entschieden. Inhaltlich erfolgen die Entscheide somit auf der gleichen Linie. Dies ist nicht weiter erstaunlich, zumal der Ermessensspielraum aufgrund übergeordneten Rechts stark eingeschränkt ist. Das Bundesgericht hat bereits 2003 denn auch festgehalten, dass es sich bei Einbürgerungen um Rechtsanwendungsakte und nicht um politische Entscheide handelt. Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht sinnvoll, die Einbürgerungskompetenz des Gemeinderats zu erweitern, was zu Mehrkosten führen würde. Der Dübendorfer Steuerzahler würde dadurch unnötigerweise zusätzlich belastet. Vielmehr soll der Stadtrat als ebenfalls direkt vom Volk gewählte Behörde für Einbürgerungsgesuche in Dübendorf zuständig sein, da er die zusätzlichen Aufgaben effizienter und kostengünstiger als der Gemeinderat bewältigen könnte, inhaltlich (wie bisher) mit derselben Sorgfalt und Tiefe wie der Gemeinderat.

Dabei würden die Entscheide des Stadtrats nicht weniger transparent gefällt werden als die bisherigen im Gemeinderat. Wegen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte kann ein Einbürgerungsgeschäft bzw. können die Argumente für oder gegen die Einbürgerung in einer für das Volk öffentlichen Gemeinderatssitzung nicht beliebig «ausgebreitet» werden; in solchen Fällen erhalten einzig die Mitglieder der 5-köpfigen Bürgerrechtskommission volle Information und vollständige Einsicht in die entsprechenden Dokumente.

 

Stimmen Sie daher der neuen Gemeindeordnung in beiden Varianten zu und kreuzen Sie bei der Stichfrage Variante A an.