Wenn eine Gesellschaft neu gegründet wird oder eine Kapitalerhöhung durchgeführt, so wird durch den Staat als erstes eine Steuer in der Höhe von 1% auf das eingeschossene Eigenkapital erhoben; Freibetrag ist CHF 1 Million. Investiert also jemand Geld in eine Gesellschaft, um Innovation zu fördern oder Arbeitsplätze zu schaffen, so muss dieser als erstes ein Steuer bezahlen, damit dies möglich ist. Das Geld dieser Steuer fehlt dann in der Firma. Die Steuer muss unabhängig davon bezahlt werden, ob die Gesellschaft Verluste macht oder nicht.
Mit der Emissionsabgabe, die neue Substanz, welche in eine Gesellschaft eingebracht werden soll, besteuert und nicht den Gewinn, steht die Schweiz auch international recht alleine da. Nur gerade Spanien und Griechenland verfügen über eine gleichartige Steuer.
Dübendorf entwickelt sich immer mehr zu einem Innovationsstandort. Die daraus entstehenden Startups sind von der Emissionsabgabe besonders betroffen, weshalb die Abschaffung der Emissionsabgabe auch für Dübendorf eine Chance darstellt.