Ja zum Verrechnungssteuergesetz

Ein Kommentar zu den Abstimmungen vom 25. September 2022.

Ja zum Verrechnungssteuergesetz

Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden an der Referendumsabstimmung vom 25. September 2022 über die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen von Obligationen abstimmen. Im Kern geht es darum, ob Unternehmen, auch Schweizer Industrieunternehmen, künftig aus der Schweiz Anleihen (sog. Bonds) begeben können.

Wettbewerbsnachteil für die Schweiz

Durch das heute geltende System wird weitgehend verhindert, dass Schweizer Unternehmen Anleihen aus der Schweiz ausgeben können, da international grundsätzlich keine Bonds mit Quellensteuerabzug akzeptiert wird. Wer die Schweiz als Ausgabeland nutzt, hat das Nachsehen. Unternehmen können dies aber bereits heute umgehen, indem sie die Anleihen über ausländische Tochtergesellschaften ausgeben.

Die Schweiz ist heute glücklicherweise ein sehr wichtiger Produktions- und Vertriebsstandort für strukturierte Produkte. Ein Grossteil der in der Schweiz vertriebenen strukturierten Produkte wird allerdings momentan über ausländische Tochtergesellschaften bzw. Plattformen ausgegeben. Mit der Reform würde die Schweiz als Produktionsstandort für strukturierte Produkte und auch auf dem Anleihenmarkt eindeutig stärken.

Mehreinnahmen zu erwarten

Unbestritten dürfte sein, dass die Reform zu wirtschaftlichen Impulsen führen wird, welche wohl zusätzliche Steuereinnahmen einbringen werden. Es dürfte damit zu rechnen sein, dass die zu erwartenden Ausfälle bei der Verrechnungssteuer durch Mehreinnahmen der Gewinnsteuer sowie der Einkommenssteuer letztlich kompensieren und sogar übersteigen werden. Aus diesem Grund ist die Annahme des Verrechnungssteuergesetzes zu empfehlen.