Ja zum Mietrecht: Untermiete

Ein Kommentar von Angelica De Monaco

Mieterinnen und Mieter dürfen ihre Wohnung oder einzelne Zimmer vorübergehend weitervermieten. Bei sogenannten Untermieten fehlt jedoch manchmal die erforderliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters und es kommt immer wieder zu missbräuchlichen Untermieten, insbesondere, wenn diese deutlich zu teuer untervermietet, beziehungsweise weitervermietet werden. Die Untermieten-Vorlage schafft klare Verhältnisse und stellt die Untermiete auf ein stabiles rechtliches Fundament. Neu benötigt die Untermiete ein schriftliches Gesuch des Mieters und eine schriftliche Zustimmung des Vermieters. Ich erachte die Gesetzesänderung als nötig, weil die Entwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt und die Verbreitung von Onlineplattformen zu mehr Missbräuchen geführt hat.

Die Mietrechtsvorlage sorgt für faire und klare Regeln, schafft Rechtssicherheit und schützt vor Missbrauch. Aus diesem Grund empfehle ich der Vorlage zuzustimmen und Ja in die Urne zu legen.