Die Gerechtigkeitsinitiative sowie auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates sehen höhere Steuerabzüge für die Krankenkassenprämien vor, wobei bei der Initiative die Abzüge noch einiges höher sind als beim Gegenvorschlag. Bei der Initiative betragen die Erhöhungen der zulässigen Abzüge 1'000 Franken pro Erwachsenen und 200 Franken pro Kind, beim Gegenvorschlag des Kantonsrates CHF 300 pro Erwachsenen. Durch diesen Schritt können die in den letzten Jahren stetig gestiegenen Prämien für die Krankenkassen immerhin durch Steuerabzüge berücksichtigt werden. Dies ist bei vielen anderen Kantonen längst der Fall und der Kanton Zürich hinkt hier hinterher.
Durch die Initiative werden verschiedene Personengruppen steuerlich entlastet, welche nicht von Prämienverbilligungen profitieren. Die Prämienverbilligungen bleiben im Rahmen der Initiative und dem Gegenvorschlag unangetastet: Insgesamt stehen im Jahr 2023 im Kanton Zürich für die Prämienverbilligung über 1 Milliarde Franken zur Verfügung.
Die FDP Dübendorf empfiehlt aus den vorgenannten Gründen ein JA zur Gerechtigkeitsinitiative und zum Gegenvorschlag. Die steuerlichen Ausfälle bei Annahme der Initiative oder dem Gegenvorschlag werden als vertretbar betrachtet. Bei der Stichfrage empfiehlt die FDP Dübendorf die Variante B anzukreuzen.