Die unverhältnismässige Ufer-Initiative ist klar abzulehnen

Ein Kommentar von Roger Gallati

Die Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» will alle See- und Flussufer freihalten und den öffentlichen Zugang sowie die Begehung erleichtern. Zudem soll am Zürichsee auf dem Gebiet des Kantons Zürich bis 2050 ein durchgehender Uferweg erstellt werden. Die Initianten sprechen von einem Recht auf Seezugang für die ganze Bevölkerung, übersehen dabei aber, dass die Seeuferwege von Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee bereits vollständig erstellt sind und der Kanton für die Erstellung von weiteren Uferwegen bereits heute jährlich mindestens 6 Mio. Franken ausgibt. Zudem hat der Kantonsrat eben erst 30 Mio. Franken für den Uferweg entlang der Glatt bewilligt. Dabei werden die Anforderungen an den Natur- und Gewässerschutz vollumfänglich erfüllt.

Ein durchgehender Uferweg am Zürichsee ist nur mittels Enteignung von rund 200 Grundeigentümern möglich, was die Steuerzahler gemäss Regierungsrat am Ende bis zu 650 Mio. Franken kosten kann. Die Umsetzungskosten stünden daher in keinem auch nur halbwegs vernünftigen Verhältnis zum Nutzen für die Öffentlichkeit. Der Eingriff in die Eigentumsgarantie untergräbt zudem das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat.

«Seezugang für die ganze Bevölkerung» tönt gut, führt aber zu absurd hohen Kosten und ist rechtsstaatlich bedenklich. Kantons- und Regierungsrat lehnen die Initiative deshalb zu Recht ab.