Nein zu einer Mehrwertabgabe mit dem Maximalsatz

Die FDP lehnt die Einführung einer Mehrwertabgabe von 40 Prozent als überrissen ab.

Am 12. Februar wird über die Einführung einer zusätzlichen Dübendorfer Abgabe, nämlich der Mehrwertabgabe abgestimmt. Die Einführung der Mehrwertabgabe basiert auf dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) und der Mehrwertausgleichsverordnung (MAV), welche für die Gemeinden bei der Einführung einen Spielraum von 0% bis 40% vorsieht. Dübendorf will nun das Maximum verlangen. Diese Mehrwertabgabe, wurde vom Parlament bei Auf- und Umzonungen auf den maximal zulässigen Prozentsatz von 40% festgesetzt. Die FDP und die SVP haben nun dagegen das Referendum ergriffen.

Grundbesitzer, die eine Liegenschaft abreissen und mit mehr Wohnungen als bisher aufbauen, müssen erhebliche Mehrinvestitionen leisten. Die Mehrwertabgabe wird zudem bereits bei Baufreigabe fällig, und somit auch dann, wenn die Liegenschaft nicht verkauft und damit kein entsprechender Grundstückgewinn realisiert wird. Die Mehrwertabgabe wird daher Investitionen hindern und somit auch die Erstellung von zusätzlichem Wohnraum.

Es ist aber nicht so, dass im Rahmen der Mehrwertabgabe nur die Grundeigentümer betroffen sind. Auch die Mieter sind betroffen. Das bereits mieterfreundliche Mietrecht lässt es nämlich zu, dass diese Kosten, die im Rahmen der Mehrwertabgabe erhoben werden, im Rahmen der Renditeberechnung für die Bestimmung des Mietzinses berücksichtigt werden dürfen, wodurch die Mieten naturgemäss ansteigen. Somit sind durch die Einführung der maximalen Mehrwertabgabe nicht die Grundeigentümer, sondern insbesondere auch die Mieter betroffen. Die Mehrwertabgabe in der Höhe von 40% ist somit zugunsten aller abzulehnen.