Einzelinitiative « Stopp den Knallkörpern » in Dübendorf

Fraktionsvotum FDP vom 1. September 2025
gehalten von Roger Gallati, Fraktionspräsident

Die FDP lehnt die Initiative ab. Das bestehende Regime gilt als verhältnismässig. Ein kommunales Verbot wäre rechtlich fragwürdig und wenig wirksam, da der Verkauf nicht verboten werden kann und die Durchsetzung schwierig ist. Die Vorlage bleibt symbolisch. Sinnvoll wäre höchstens eine nationale Regelung.

Einzelinitiative «Stopp den Knallkörpern» in Dübendorf

 

Sehr geehrter Herr Gemeinderatspräsident, 
sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
liebes Publikum, und natürlich geschätzte Einzelinitiantin Frau Nicole Kundert

Wir entscheiden heute über eine Einzelinitiative, die in der Form einer allgemeinen Anregung ein Verbot von Knallkörpern in Dübendorf verlangt.

Art. 12 unserer Polizeiverordnung verbietet bereits heute das Abbrennen ohne Bewilligung von lärmigem Feuerwerk ausserhalb von Silvester/Neujahr, Fasnacht und 1. August. Jedes Verbot stellt per se einen Eingriff in die verfassungsmässig geschützte persönliche Freiheit dar. Solche Grundrechtseingriffe sind nur dann zulässig, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt und wenn die Verhältnismässigkeit gewahrt bleibt. Diese Voraussetzungen werden vom heute in Dübendorf geltenden Feuerwerks-Regime zweifelsfrei erfüllt. Die Polizeiverordnung entspricht formell einer gesetzlichen Grundlage, die öffentliche Sicherheit, der Lärmschutz, der Tierschutz und der Umweltschutz dienen öffentlichen Interessen, und das Verbot ist insbesondere verhältnismässig, weil es nur für lärmiges Feuerwerk gilt und Ausnahmen für gewisse Feiertage zulässt. Wären diese Voraussetzungen nicht alle zusammen erfüllt, wäre Art. 12 unserer Gemeindeordnung ein unzulässiger Eingriff in die persönliche Freiheit und würde deshalb gegen die Bundesverfassung und somit gegen übergeordnetes Recht verstossen.

Es stellt sich also die Frage, ob ein generelles Verbot von Knallkörpern, wie das die Einzelinitiative für Dübendorf verlangt, überhaupt rechtlich zulässig wäre. Dabei möchte die FDP Fraktion vorweg betonen, dass wir insbesondere lärmiges Feuerwerk durchaus kritisch sehen. Das Abfeuern von Knallkörpern findet nämlich faktisch nicht nur am Silvester und am 1. August statt, sondern jeweils auch schon einige Tage zuvor und danach. Darunter leiden bekanntlich Haus-, Nutz- und Wildtiere. Der anschliessend überall herumliegende giftige Abfall ist nicht nur für die Bauern ein Ärgernis, sondern zunehmend für die ganze Stadt. Gemäss SUVA kommt es in der Schweiz jährlich zu rund 200 Feuerwerksunfällen. Feuerwerk wird zunehmend auch zweckentfremdet, indem ganze Feuerwerksbatterien in die Richtung von Menschen oder gegen Gebäude abgefeuert werden, so wie wir das jüngst bei den Ausschreitungen in Lausanne beobachten konnen. Was früher einmal eine schöne familiäre Tradition an unserem Nationalfeiertag war, hat sich in den letzten Jahren auf den Silvester ausgeweitet und hat – wohl nicht zuletzt auch aufgrund des Bevölkerungswachstums – ein neues Ausmass erreicht. Von dem her ist es, so glaube ich, schon nicht so, dass jedes Verbot einfach völlig falsch wäre. Es käme ja auch niemand auf die Idee, die Graffitis, über die wir uns in Dübendorf permanent und nach wie vor ärgern müssen, zu erlauben mit der Begründung, dass diese Ausdruck von Meinungsäusserungsfreiheit und künstlerischer Freiheit seien. Wenn man aber gegen die negativen Folgen von dieser Entwicklung beim Feuerwerk etwas tun will, dann müssen entsprechende Massnahmen, wie erwähnt, auch verhältnismässig sein, damit sie überhaupt rechtlich zulässig sind. Die Rechtsprechung verlangt dafür, dass solche Massnahmen geeignet sind, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Ein untaugliches Verbot wäre darum verfassungswidrig.

Wir müssen uns also fragen, ob ein Dübendorfer Verbot tauglich wäre, d.h. ob es das Abbrennen von Knallköpern auf unserem Gemeindegebiet auch wirklich verhindern oder zumindest relevant reduzieren könnte. Wenn nicht, dann wäre eine entsprechende Revision der Polizeiverordnung, respektive eine gestützt darauf erlassene Busse rechtlich anfechtbar.

Und hier ist es nun eben entscheidend zu wissen, und wir haben das heute auch im Votum der SP gehört, dass unsere Stadt nur die Polizei-Kompetenz hat, das Abbrennen von Feuerwerk zu regeln und den Verkauf z.B. auf gewisse Tage zu beschränken. Sie hat aber nicht die Kompetenz, den Verkauf generell zu verbieten. Das wäre ausschliesslich dem Bundesrecht vorbehalten. Auch der Kanton hätte deshalb diese Kompetenz nicht. Auch wenn wir also das Abbrennen von Knallkörpern auf unserem Gemeindegebiet verbieten, könnten wir eben nicht auch den Verkauf in Dübendorf unterbinden. Da müssen wir uns dann schon fragen, was ein Abbrennverbot bringt ohne ein gleichzeitiges Verkaufsverbot? Und wenn man dann auch noch berücksichtigt, dass ja schon die heutige Regelung nur schwer von der Stadtpolizei kontrolliert und durchgesetzt werden kann, dann wäre ein Dübendorfer Verbot am Ende nicht viel mehr als eine symbolische Massnahme.

Mit anderen Worten: Die Umsetzung der vorliegenden Einzelinitiative könnte das von ihr angestrebte Ziel gar nicht mit relevanter Effizienz verfolgen. Der Einzelinitiative fehlt es darum an der von der Rechtsprechung verlangten Geeignetheit. Wenn schon, dann bräuchte es ein eidgenössisches Verbot, das eben nicht nur das Abbrennen verbietet, sondern auch den Verkauf. Nur eine solche Regelung würde wirklich etwas taugen.

Vor dem Hintergrund, dass bereits im vorletzten Jahr eine eidgenössische Feuerwerksinitiative eingereicht worden ist, die auch den Verkauf von lärmigem Feuerwerk verbieten würde, macht darum die vorliegende Einzelinitiative keinen Sinn. Ihre Umsetzung wäre reine Symbolpolitik, ordnungspolitisch fragwürdig und wie erläutert auch rechtlich anfechtbar.

Die FDP Fraktion wird der Einzelinitiative deshalb die vorläufige Unterstützung verweigern.