Die Standortattraktivität von Dübendorf weiter ausbauen

Der geplante Innovationspark in Dübendorf kommt gut voran und nimmt stetig bürokratische Hürden. Die FDP Dübendorf steht dem Projekt sehr positiv gegenüber und sieht es als einmalige Chance zur Stadtentwicklung an – nebst der Tragweite für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Zürich.

Damit Dübendorf optimal vom Innovationspark profitieren kann, braucht es aber eine gezielte Standortplanung, auch um mit dem zu erwartenden Mehrverkehr und dem Druck auf den Immobilienmarkt umzugehen.

Möglichst viele der entstehenden Firmen sollten in Dübendorf gehalten werden, um attraktive Arbeitsplätze und Steuersubstrat in der Stadt zu schaffen. Dazu braucht es eine Auslegeordnung, welche Faktoren für die Firmen am relevantesten sind, und wie wir diese positiv beeinflussen können. Eine holistische Auslegeordnung soll mögliche Schwächen identifizieren und helfen, Mittel zur Standortförderung gezielt einzusetzen. Dies betrifft zahlreiche Bereiche, sei es Verkehr, Steuerpolitik, Schulen, Unterhaltungsangebot oder Wohnbaupolitik. Zudem wird entscheidend sein, dass die Firmen – auch ausserhalb des Innovationsparks – geeigneten Gewerberaum vorfinden, wofür eine entsprechend transparente und schlanke Bau- und Zonenordnung ohne Mikromanagement durch die Verwaltung sowie effiziente und rationale Bewilligungsprozesse notwendig sind.

Für die Erreichbarkeit des Innovationsparks und die Verkehrsinfrastruktur ist der Ausbau der Glattalbahn zentral. Dieses Projekt muss vorgezogen werden. Die ursprüngliche Planung genügt nicht mehr, da mit dem Bundesgerichtsentscheid zur Stützung des Gestaltungsplans der Innovationspark Jahre früher realisiert werden kann. Da hier Bund und Kanton involviert sind, wird ein effektives und vor allem regelmässiges «Lobbying» wichtig sein.

Der Erfolg des Innovationsparks wird nicht zuletzt den Druck auf den Wohnungsmarkt weiter erhöhen. Diesem kann nur begegnet werden durch eine Ausweitung des Angebots. Damit dieses auch bezahlbar ist, muss nicht nur verdichtet sondern Aufwand und Kosten des Bewilligungsprozesses müssen verschlankt werden.

Bestehende Fördergelder und Subventionen, die der Standortattraktivität dienen, sollten nach Zweckmässigkeit und Angemessenheit hinterfragt werden. Dabei sollte auch festgestellt werden, ob diese Leistungen nicht durch Private erbracht werden können. Eine solche Überprüfung sollte eigentlich bereits Teil der laufenden Leistungsüberprüfung sein.